Erklärung zum Antrag zur Änderung der Beitragsordnung


Am Mittwoch haben wir als AStA einen Antrag zur Änderung der Beitragsordnung gestellt. Diese sieht vor, dass der AStA-Beitrag von 8,77 € auf 10,25 € erhöht wird. Der Beitrag wird also um 1,48 € erhöht. Auch wenn wir uns nicht freuen, ist diese Erhöhung unausweichlich.

 

Was ist der AStA-Beitrag?

 

Jedes Semester zahlt ihr den Semesterbeitrag. Der beträgt zum Wintersemester 262,82 €. Dieser setzt sich mit 73 € für das Studierendenwerk und 189, 82 € für den gesamten AStA-Haushalt. Ein Großteil geht mit 174,40 € an das Semesterticket. 2,10 € zahlt ihr für die Fachschaften und Fakultätsvertretungen und 1,75 € an den Hochschulsport. Zusätzlich gibt es noch einen Verwaltungs- und Härtefallbeitrag von 1,10 € für das Semesterticket.

Als AStA-Beitrag selbst zahlt ihr aktuell 8,77 €. Mit diesem Geld finanziert ihr den AStA. So können wir Leistungen und Serviceangebote wie die Rechtsberatung anbieten. Damit können wir uns für euch engagieren und in verschiedenen Gremien einbringen. Außerdem werden über den AStA-Beitrag die Autonomen Referate, wie das Lesben- und Schwulenreferat der Uni Köln (LUSK) und das Autonome Referat Studieren mit Kind, finanziert und verschiedene studentische Initiativen unterstützt.

 

Warum die Beitragserhöhung?

 

Der AStA lebte in den letzten Jahren von der Substanz. So sind die Überschüsse in den letzten Jahren gesunken. Überschüsse sind Gelder, die im Vorjahr nicht ausgegeben wurden. Diese Überschüsse wurden allerdings von den ASten eingesetzt, um den Haushalt des darauffolgenden Jahres zu finanzieren. Ohne die Überschüsse hätte der AStA  in den letzten Jahren Verluste gemacht. Die bisherige Arbeit und die bisherigen Angebote sind also nicht mehr durch die Beitragseinnahmen gedeckt. Zusätzlich gab es in den letzten Jahren Preissteigerungen. Außerdem gab es Lohnanpassungen. Daher müssen wir aus unserer Sicht die Beiträge erhöhen. Ansonsten müssen wir unsere bisherigen Angebote streichen oder aber Mitarbeiter*innen entlassen, die uns in unserer Arbeit unterstützen und unsere Serviceangebote ermöglichen.

Zudem würden wir gerne die autonomen Referate und den Antifa-Arbeitskreis ( AK) finanziell stärken. Die fünf autonome Referate und der Antifa AK werden über den AStA-Haushalt finanziert, sind aber nicht Teil des AStAs und arbeiten unabhängig vom AStA. Jedes autonome Referat vertritt eine der folgenden Gruppen: Internationale Studierende, Menschen mit Behinderung, Studierende mit Kind, LGBTIQA* sowie Frauen* und Lesben. In den autonomen Referaten können sich  die betroffenen Gruppen organisieren, für ihre Interessen an der Universität engagieren und sich gegen Diskriminierungen und Benachteiligungen kämpfen.  Sie können auch ein Schutzraum sein und eine Plattform zum Austausch bieten. Der Antifa AK leistet wichtige Aufklärungsarbeit gegen rechte Hetze, Rechtspopulismus und Rechtextremismus und  engagiert sich hierzu an der Universität. Daher denken wir, dass die autonomen Referate und der AK den Referaten im AStA auch finanziell möglichst gleichgestellt sein sollen.

Außerdem würden wir gerne die Aufwandsentschädigungen des Vorstands und der Referenten*Referentinnen erhöhen, da das Engagement intensiv und zeitaufwendig ist. Daher sollen sie angemessener entschädigt werden.

 

Was möchtet ihr aus der Beitragserhöhung finanzieren?

 

Für euch zum Verständnis: Bei einem Cent des AStA-Beitrags gibt es bei etwa 50000 Studierenden, die zweimal den Semesterbeitrag zahlen, etwa 1000 € Einnahmen im Jahr.

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Die Mehreinnahmen verteilen sich wie folgt:

Erhöhung

AStA-Beitrag

Mehreinnahmen Erklärung
1,10 € 110.000 € Ausgleich der Überschüsse und Aufbau der Rücklagen
0,11 € 11.000 € Lohnanpassungen durch eine Tariferhöhung
0,10 € 10.000 € Arbeitssicherheit
0,08 € 8.000 € Erhöhung Haushalt des autonomen Behindertenreferats auf 8500 €
0,062 € 6.240 € Erhöhung Aufwandsentschädigung vom Vorstand und der Referenten*Referentinnen von 400 € auf 450 €
0,025 € 2.500 € Erhöhung Haushalt der autonomen Referate und Antifa AK  auf 8500 €
1,477 € 147.740 €  Gesamt

Wann könnte die bisherige Beitragserhöhung in Kraft treten?

 

Wenn die Beitragserhöhung beschlossen wird, tritt sie zum Sommersemester 2018 in Kraft. Die möglichen Mehreinnahmen könnte der AStA für den nächsten Haushalt 18/19 verwenden.

Wir hoffen, ihr könnt die von uns eingebrachten Antrag zur Beitragserhöhung nachvollziehen. Wenn ihr noch Fragen habt, schreibt uns oder kommt gerne zu unseren Sprechzeiten vorbei.


AutorIn: Dario Georg

24. Juli 2017