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Townhall Meeting


Aula 1, Hauptgebäude (Gebäude 100) | Donnerstag, 27. April - ab 21:30 Uhr
  • Diese Veranstaltung hat bereits stattgefunden.

„Get off our Plates!“
„BAYER & Monsanto: Finger weg von unserem Essen!”

Wann: 27. April 2017, 19:30 Uhr
Wo: Aula 1 im Hauptgebäude

Einlass circa 20 Minuten vor Beginn der Veranstaltung.
Die Veranstaltung findet zu großen Teilen auf Englisch statt!

Ein Townhall-Meeting mit einem hochkarätigen internationalen Podium:
IFOAM Organics-Präsident Andre Leu (AUS),
Nnimmo Bassey (Nigeria, alt. Friedensnobelpreis, Ex-Präsident Friends of the Earth),
N.N. (Coordination gegen BAYER-Gefahren),
Johannes Remmel (NRW-LW-Minister, Beitrag gegen den Merger von BAYER und MONSANTO),
Paraguays ex-Präsident Lugo (geputscht u.a. von Agrarkonzernen)
Jon Tester (demokratischer US-Senator, Bio Bauer und einziger Gentechgegner im Senat)

Die Übernahme von MONSANTO durch den BAYER-Konzern verschärft die bereits jetzt existierenden verheerenden politischen, ökologischen und sozialen Probleme im Zusammenhang mit Konzernmacht und Konzernprofiten.

Durch das Zusammengehen der beiden Agrar-Giganten entsteht ein Monopol im Bereich des gentechnisch hergestellten Saatguts und damit unkalkulierbare Gefahr für die Ernährung der Menschheit. Beim konventionellen Saatgut kommen beide Unternehmen zusammen auf einen Marktanteil von rund 30 Prozent, bei Pestiziden auf einen von 25 Prozent. Superkonzerne wie BAYSANTO bedrohen aber nicht nur die bäuerliche Landwirtschaft und unsere Ernährungsgrundlagen, sondern auch die Demokratie, die Menschenrechte, die Biodiversität, den Frieden, die soziale Sicherheit und die Gesundheit der Menschen.

Beide Multis haben Erfahrungen mit chemischen und Gentech-Waffen. Der Zusammenschluss wird tausende Arbeitsplätze vernichten, den Staat um Unternehmenssteuer-Einnahmen bringen und die Ausbeutung von Mensch und Umwelt weiter steigern.

Veranstalter:
AStA der Universität zu Köln
-c/o Imke Ahlen-
Universitätsstr. 16
50937 Köln

**Eintritt frei**

Einlass circa 20 Minuten vor Beginn der Veranstaltung.

Zutrittsbedingungen:
-Gemäß § 6 Abs. 1 VersG, behalten wir uns vor Personen, die rechtsextremen Parteien (NPD, AfD, ProKöln, ProNRW oder ähnliches) oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.
-Das Mitführen von großen Taschen ist nicht gestattet.
-Den Anordnungen des Ordnungsdienstes ist ausnahmslos Folge zu leisten. Werden Anordnungen missachtet, kann dies einen Verweis aus der Veranstaltungsstätte nach sich ziehen.
-Wir sind berechtigt, im Rahmen der Veranstaltung Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen der Besucher ohne Vergütung herzustellen und in jeder Art und Weise in allen bekannten Medien zu Zwecken der Eigenwerbung und Berichterstattung über die Veranstaltung zu nutzen.
-Den Zutritt zur Veranstaltung verwehren wir insbesondere Personen unter Drogeneinfluss, einschließlich Alkohol.

In den Gebäuden der Universität zu Köln besteht Rauchverbot.
Die entsprechenden Hinweise sind zu beachten.

Jegliches Verhalten, das geeignet ist, den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung zu stören oder in sonstiger Weise gegen die berechtigten Interessen des Betreibers verstößt ist zu unterlassen, insbesondere:
-jede nicht zugelassene gewerbliche Tätigkeit auf dem Veranstaltungsgelände (insbesondere das Anbieten von Gegenständen und Leistungen aller Art – entgeltlich oder unentgeltlich –);
-das nicht genehmigte Verteilen oder Aushängen von Flugblättern, Werbeschriften, Plakaten, Zeitschriften usw. sowie das Anbringen von Aufklebern aller Art;
-das Mitnehmen von Tieren; Ausnahmen: Führhunde für Behinderte, Blindenhunde, Diensthunde;
-die Verunreinigung der Hallenbereiche oder des Freigeländes sowie jegliches Verhalten, das geeignet ist, die Umwelt zu belasten oder zu gefährden;
-das Benutzen von Fahrrädern, Rollern, Kickboards, Rollschuhen, Inline-Skates, Skateboards und vergleichbaren Fortbewegungsmitteln in der Versammlungsstätte und auf dem Gelände.

Das Mitführen folgender Sachen ist verboten:
-Waffen oder gefährliche Gegenstände sowie Sachen, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können
-Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen
handelsübliche Taschenfeuerzeuge
-Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände
-Fahnen oder Transparentstangen, die nicht aus Holz sind, die länger als 2m sind oder deren Durchmesser größer als 3 cm ist
-mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente
-rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial

Pressekontakt: 0170 4737123
Wir bitten die Vertreter*innen der Presse kurz am Eingang bescheid zu geben.

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