| Gesinnungstests gehen in die nächste Runde |
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NRW-Innenministerium entscheidet sich trotz Protesten für weitere Anwendung
Das Urteil der Münsteraner Richter stellte jedoch mit der Veröffentlichung der schriftlichen Begründung Ende Oktober kein generelles Verbot der Überprüfungspraxis durch die Ausländerbehörden dar. Zwar war nach Ansicht des Gerichts die Befragung des klagenden Studierenden rechtswidrig – einen generellen Verstoß sahen die Richter jedoch nicht. Stattdessen mahnen die Richter ausschließlich formale Unzulässigkeiten an, dass die Personen vor der Durchführung der Befragung nicht genügend über den Verbleib ihrer persönlichen Daten informiert wurden. Damit war der Test zwar vorübergehend gestoppt, NRW-Innenminister Wolf formulierte jedoch umgehend einen neuen Erlass. Dieser weist die ausführenden Behörden an, von nun an über die Speicherung der persönlichen Daten formal zu informieren. Nach Ansicht der Studierendenvertretungen ignoriert diese Vorgehensweise jedoch die Proteste und auch Teile der Urteilsbegründung: „Es ist wirklich erstaunlich, dass der Innenminister noch nicht einmal die schriftliche Urteilsbegründung abwarten wollte, bevor er die Ausländerämter mit einem neuen, kaum veränderten Erlass behelligt hat,“ kritisiert beispielsweise der AStA der Universität Münster. Ob das Gerichtsverfahren in die nächste Instanz geht, war bei Drucklegung noch unklar. Strafanzeige gegen Unbekannt Für den AStA der Universität Münster geht es in jedem Fall juristisch weiter: Das Innenministerium hat Strafanzeige gegen Unbekannt auf Grund der Veröffentlichung des ehemals geheimen Erlasses zur Durchführung der Sicherheitsbefragung auf den Internetseiten der Studierendenschaft der Universität Münster gestellt. Die Geheimhaltung des Erlasses ist nach Ansicht des BAS eines Rechtsstaates unwürdig: Der Geschäftsführer des Verbandes, Johannes Glembek, vermutet mangelnde Fairness seitens der Landesregierung: „Da drängt sich der Verdacht auf, dass die Landesregierung hier ein schlechter Verlierer ist." Denn eines stellte das Gericht eindeutig klar: Die bisher erhobenen Sicherheitsbefragungen müssen von den Ausländerbehörden auf Antrag vernichtet werden. Hierzu findet ihr auf unserer Homepage ein anwaltlich geprüftes Formular zum Download. Der AStA der Universität zu Köln wird sich auch weiterhin im Rahmen des Landesastentreffen NRW (LAT NRW) an der Kampagne „Gesinnungstest abschaffen“ für eine Änderung der aktuellen Praxis einsetzen. Weitere Informationen hier findet ihr auf www.gesinnungstest-nrw.de! In wie vielen weiteren Bundesländern MigrantInnen ähnliche Fragen bei Sicherheitsüberprüfungen beantworten müssen, ist aktuell unbekannt. Der BAS fordert eine generelle Einstellung der diskriminierenden Überprüfungspraxis: „Vertrauen aufbauen und integrieren, statt diskriminieren und isolieren“ lautet die Forderung des Bundesverbandes. |





Die Sicherheitsüberprüfung von Migrantinnen und Migranten in Nordrhein-Westfalen geht auch nach einem Gerichtsentscheid aus dem Oktober weiter. Und das, obwohl die erste Freude bei Verbänden und Studierendenvertretungen groß war: „Gesinnungstest abgeschafft!“ war vielerorts zu lesen. Hintergrund war das Urteil des Münsteraner Verwaltungsgerichts, das der Klage eines marokkanischen Studierenden in der mündlichen Urteilsbegründung in Teilen recht gab. Er hatte gegen die sogenannte Sicherheitsüberprüfung durch die Ausländerbehörden geklagt. Nach Ansicht des Klägers und der unterstützenden NRW-Studierendenvertretungen stellt ein solcher Gesinnungstest für MigrantInnen aus rund 20 Staaten, die ihre Aufenthaltsgenehmigung in NRW erhalten oder verlängern wollen, eine Diskriminierung dar. Der Bundesverband ausländischer Studierender (BAS e.V.) hält die Fragen z.B. nach einer früheren Ableistung militärischer Dienste oder nach einer Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Bundesnachrichtendienst für einen unzulässigen kollektiven Terrorverdacht.