Presse: Kein Einlenken bei der Zweitwohnsitzsteuer


AStA der Universität zu Köln erinnert OB Roters an sein Wahlversprechen

Der AStA der Universität zu Köln kritisiert die anhaltende Ablehnung des Oberbürgermeisters und der Fraktionen im Rat der Stadt Köln, Erleichterungen für Studierende bei der Zahlung der Zweitwohnsitzsteuer zu beschließen. „Wir erinnern den Oberbürgermeister und die Fraktionen im Rat der Stadt Köln nun schon seit einiger Zeit an das Wahlversprechen von Herrn Roters im Jahr 2009. Damals hieß es, man werde die Zweitwohnsitzteuer im Falle eines Wahlsiegs innerhalb von 100 Tagen abschaffen“, erklärt Luisa Schwab, 1. AStA-Vorsitzende.

Mehr als 800 Tage nach Amtsantritt des Oberbürgermeisters konnte sich der Rat der Stadt Köln bisher nur zu einer Entlastung von Immobilienbesitzern durchringen. Im Dezember 2011 beschloss der Rat, Besitzer von Zweifamilienhäusern von der Zahlung der Zweitwohnsitzsteuer auf leer stehenden Wohnraum zu befreien „Der von uns seit langem erwartete Beschluss zur Entlastung von Studierenden blieb aus. Dass eine solche Entlastung nur für Immobilienbesitzer gilt, erzeugt den Eindruck, dass sich hier anscheinend eine einkommensstarke Interessengruppe durchgesetzt hat “, ergänzt Schwab enttäuscht.

Der AStA spricht sich für eine Abkehr von der Zweitwohnsitzsteuer aus. „Stattdessen sollte man positive Anreize für eine Ummeldung des Erstwohnsitzes setzen. Es gibt deutschlandweit ganz unterschiedliche Beispiele, wie man eine Verlegung des Erstwohnsitzes nach Köln mit positiven Anreizen attraktiv gestalten könnte“, ergänzt Philipp Schubert, 2. AStA-Vorsitzender. Positive Anreize könnten mit Bonusheften für Museumsbesuche sowie sonstige kulturelle Einrichtungen und Veranstaltungen bis hin zu Geldbeträgen im dreistelligen Eurobereich verstärkt werden.

Die Zweitwohnsitzsteuer beträgt in Köln 10% der Kaltmiete. Bei monatlichen Einkünften von etwa 800 Euro, die fast ausschließlich zur Deckung hoher Mietpreise und Lebenshaltungskosten dienen, stellt dies für Studierende eine hohe Belastung dar. Mängel im bürokratischen Apparat kommen erschwerend hinzu: Viele junge Menschen, die zur Aufnahme eines Studiums oder einer Ausbildung nach Köln ziehen, erhalten oft erst Jahre nach ihrem Zuzug eine Zahlungsaufforderung. „Viele Studierende, die ihren Erstwohnsitz in der Heimatgemeinde behalten, wissen gar nicht, dass es in Köln eine Zweitwohnsitzsteuerpflicht gibt. Die Stadt Köln kommt seit Jahren ihrer Pflicht nicht nach, junge Bürger darüber aufzuklären. Dementsprechend ist es für die meisten zweitwohnsitzsteuerpflichtigen Studentinnen und Studenten ein ziemlicher Schock, wenn da plötzlich eine Zahlungsaufforderung in Höhe von über 1000€ im Briefkasten liegt“, erklärt Alexander Suchomsky, Referent für Soziales und Internationales.

Auch auf landespolitischer Ebene könnte man aktiv werden. So legt beispielswiese das bayerische Kommunalabgabengesetz fest, dass die Pflicht zur Zahlung der Zweitwohnsitzsteuer erst ab jährlichen Einkünften von 25.000€ greift. „Langfristig wäre es eine gute Idee, wenn man die Entlastung von Geringverdienern im Bereich der Zweitwohnsitzsteuer auf landespolitischer Ebene angehen würde. Kurz – und Mittelfristig sehen wir allerdings die Stadt Köln in der Pflicht, zur Stärkung des Wissenschaftsstandortes Köln Geringverdiener, zu denen Studierende zweifelsohne gehören, von der Zahlung der Zweitwohnsitzsteuer zu befreien. Da werden wir auch nicht müde, den Oberbürgermeister an sein Wahlversprechen zu erinnern“, bekräftigt Aytek Dogan vom AStA der Uni Köln.


12. März 2012