AStA der Universität zu Köln kritisiert die überarbeitete Fassung des Entwurfs zum Hochschulzukunftsgesetz NRW


Der vorliegende „Regierungsentwurf“ vom 20.02.2014 für das Hochschulzukunftsgesetz
bringt kaum Verbesserungen

Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der Universität zu Köln kritisiert den
Regierungsentwurf des Hochschulzukunftgesetzes NRW, der am 20.Februar 2014 von
Landesregierung anscheinend verabschiedet wurde. So erweckt der Entwurf den
Eindruck, dass man größtenteils nur auf die Kritik der Hochschulrektorenkonferenz (HRK)
und der Hochschulräte eingegangen ist, die Verbesserungsvorschläge der
Studierendenvertretungen aber kaum Beachtung gefunden haben.

Demokratisierung der Hochschulen

Die Demokratisierung der Hochschule wurde nicht weiter verfolgt. Der AStA vermisst
Bestrebungen der Landesregierung, endlich einen viertelparitätischen Senat einzuführen.
„Der Senat soll zudem als höchstes demokratisch legitimiertes Organ wieder mehr
Befugnisse zuerkannt bekommen, anstatt es weiter mit ungenauen Bestimmungen
auszuhöhlen. Dafür muss aber der Hochschulrat auf jeden Fall abgeschafft werden!“,
fordert der Politikreferent des AStA, Michael Schema.
Genauso wichtig für die Schaffung einer demokratisierten Hochschule ist die Einführen der
Transparenz von Drittmitteln. Dieser Paragraph wurde aber im neuen Entwurf mit „einem
geradezu sarkastischen Oxymoron abgeschwächt“, so Schema. So heißt es im Entwurf,
dass nur noch „abgeschlossene Forschungsvorhaben“ vom Rektorat veröffentlicht werden
müssen. Der AStA kritisiert, dass im Zweifel nie ganz zu klären sei, wann
Forschungsvorhaben überhaupt „abgeschlossen“ sein sollen. Der folgerichtige Schritt
wäre zudem nur, wenn für eine vollständige Transparenz auch die Kooperationsverträge
veröffentlicht werden. Gerade hier steht die Landesregierung in der Verantwortung.

Haushaltsbeauftrage für die ASten

Ein weiteres Versäumnis ist die gefordete Abschaffung des Haushaltsbeauftragten. „Der
Haushaltsbeauftragte ist völlig überflüssig“, sagt Adrien Rist, erster AstA-Vorsitender.
„Diese Position soll zwar wegen weniger Fehler einzelner ASten eingeführt werden, dieser
wird es aber nicht ermöglichen, solche Probleme zu verhindern und verursacht nur
zusätzliche Kosten für die ASten. Im AStA der Universität zu Köln, zum Beispiel, wird über
Jahre hinweg so solide mit dem Haushalt umgegangen, dass es keinen Grund für eine
solche Schikane gibt.“ Der AStA begrüßt, dass die Fraktion der GRÜNEN im Landtag
NRW dies in der Pressemitteilung vom 18.03.2014 genauso sehen.

Zwangs-Exmatrikulation

Genauso wie die Fraktion der GRÜNEN kritisiert auch der AStA, dass die
Studienbedingungen durch den Passus der Zwangs-Exmatrikulationen erheblich
verschlechtert werden. So werden in der Studierendenschaft nur Ängste geschürt, die ein
menschliches Studieren verhindern. Deswegen fordert der AStA die Abschaffung aller
Passagen, die eine Zwangs-Exmatrikulation ermöglichen, aus dem Entwurf und damit
auch aus dem Gesetz zu streichen. Immerhin soll auch an den Hochschulen das
Grundgesetz eingehalten werden, welche nach Artikel 12 die Berufsfreiheit garantieren
soll.


Kontakt für Rückfragen:

Michael Schema
Politikreferent AStA der Universität zu Köln
eMail: mschema@posteo.de
Tel.: 01577-9790661


Die Pressemitteilung steht auch hier zum Download bereit.


20. März 2014