LAT -NRW: Stellungnahme des Landes-ASten-Treffen NRW zum Regierungsentwurf zum HZG


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dwbg

Stellungnahme des Landes-ASten-Treffen NRW zum Regierungsentwurf zum HZG

Münster, den 26.03.2014

Sehr geehrte Frau Ministerin Schulze,
sehr geehrte Damen und Herren, 
liebe Interessierte,

das Landes-ASten-Treffen NRW (LAT NRW) begrüßt die Einhaltung des Zeitplans, mit welchem das Hochschulzukunftsgesetz in den parlamentarischen Prozess eingebracht werden soll. Allerdings vermissen die Studierendenvertretungen zentrale Punkte im gestern veröffentlichten Regierungsentwurf, welche zur versprochenen Stärkung der gesellschaftlichen Verantwortung und demokratischen Mitbestimmung in den Hochschulen führen soll.

Der Entwurf erweckt den Eindruck, dass bisher nur auf die Wünsche der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und der Hochschulräte eingegangen worden ist.
Die Kritikpunkte des LAT NRW, einzelner Studierendenvertretungen und des freien zusammenschlusses von studentInnenschaften haben dagegen bisher kaum Beachtung gefunden oder begrüßenswerte Neuerungen wurden zurückgeschraubt.
Das LAT NRW betont im Folgenden nochmals mit Nachdruck, welche sechs Punkte im Gesetzentwurf zwingend gestrichen oder dringend überarbeitet werden sollten.

Darüber hinaus fordern wir die parlamentarisch Handelnden auf, ihren Wahlkampfversprechen Taten folgen zu lassen.
Transparente Forschungsfinanzierung, zivile Hochschulen und der Abbau prekärer Beschäftigungsverhältnisse dürfen keine bloßen Lippenbekenntnisse bleiben! 


Landes-ASten-Treffen NRW (LAT NRW)
Ansprechpartner Michael Schema
Tel. 01577-9790661
lat-nrw@studis.de
http://latnrw.de


Forderungen des Landes-ASten-Treffen NRW bzgl. des Regierungsentwurfs zum Hochschulzukunftsgesetz NRW vom 25. März 2014: 

1) Zwangs-Exmatrikulation aufgrund der Studiendauer streichen!

Das LAT NRW fordert ausdrücklich alle Passagen, die eine Zwangs-Exmatrikulation nach § 51 Abs. 3 Punkt 8 ermöglichen, ersatzlos aus dem Gesetzentwurf zu streichen. 
Die Studienbedingungen werden durch die geplanten Zwangs-Exmatrikulationen erheblich verschlechtert und in der Studierendenschaft weitere Ängste geschürt.

2) Haushaltsbeauftrage Fachperson für die Studierendenschaft streichen!

Die Abschaffung der Haushaltsbeauftragten Fachperson in § 25 HWVO ist nicht verhandelbar. Diese Idee verursacht nur zusätzliche Kosten für die ASten und ist überflüssig. Das LAT NRW fordert stattdessen den Landesrechnungshof NRW auf, seinen Beratungsauftrag ernst zu nehmen und diesbezüglichen Bitten und Prüfanfragen der Studierendenvertretungen auch nach zu kommen.

3) Viertelparität ernsthaft umsetzen!

Das LAT NRW vermisst das klare Bekenntnis in § 22 Abs. 2 und 4, endlich einen viertelparitätischen Senat einzuführen, ohne umfangreiche Ausnahmetatbestände, welche die paritätische Mitbestimmung in der Praxis wieder aufheben. 

4) Kompetenzen des Senats stärken!

Der  Senat als höchstes, demokratisch legitimiertes Organ muss wieder mehr  Befugnisse zuerkannt bekommen, anstatt ihn mit ungenauen Bestimmungen  weiter auszuhöhlen. Dazu gehört auch nach § 21. Abs. 1 Nr. 4 die  Aufsicht über die Wirtschaftsführung des Rektorates, nach § 17 Abs. 1 Satz 1 die alleinige Wahlfunktion für die Mitglieder des Präsidiums und nach § 16 Abs. 1 ein „Einvernehmen“ über Hochschulverträge nach § 6 Abs. 3.  Der Hochschulrat sollte ausschliesslich als beratendes Gremium arbeiten.

5) Keine Aushöhlung der Transparenzpflicht!

Die Transparenzpflicht in § 71a gegenüber den von Hochschulen verwendeten Drittmittelstellenden wurde deutlich abgeschwächt.
Die Verpflichtung, nur noch „abgeschlossene“ Forschungsvorhaben zu veröffentlichen sind ein schwieriges Signal in Bezug auf die Transparenz und Glaubwürdigkeit von Forschungsvorhaben in öffentlichem Interesse. Fraglich bleibt, wann Forschungsvorhaben überhaupt „abgeschlossen“ sein sollen. Das LAT NRW bewertet diese Neuerung als bewusst eingefügte Verschleierungsmöglichkeit, mit welcher sich die Hochschulen und Kooperationspartner auch weiterhin der Transparenz- und Auskunftspflicht entziehen können. Gerade hier steht die Landesregierung in der Verantwortung, dafür zu sorgen, dass die Öffentlichkeit in einem geeigneten Rahmen über alle Forschungsprojekte in Kenntnis gesetzt wird.

6) Gute Arbeit statt prekärer Beschäftigungsverhältnisse!

Das LAT NRW begrüßt grundsätzlich den Arbeitsauftrag, der sich aus § 34a erschließt. Ein Rahmenkodex für gute Beschäftigungsbedingungen erscheint dem LAT NRW jedoch nicht ausreichend, um die erforderliche Verbindlichkeit zu gewährleisten. Hier fordert das LAT NRW eine rechtsverbindliche Lösung.
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Kontakt für Rückfragen:


Landes-ASten-Treffen NRW (LAT NRW)
Ansprechpartner Michael Schema
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Das Landes-ASten-Treffen NRW ist die freiwillige Zusammenkunft der ASten bzw. hochschulweiten Studierendenvertretungen in NRW und ist die einzige legitimierte landesweite Interessenvertretung der Studierendenschaften bzw. Studierendenvertretungen. Alle Positionen, Stellungnahmen oder Beschlüsse werden von den ASten einstimmig gefasst.

freier zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs) e.V.

– Vorstand –

Katharina Mahrt
Email: katharina.mahrt@fzs.de
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Der freie zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs) e.V. ist der
überparteiliche Dachverband von Studierendenschaften in der BRD. Mit rund 90
Mitgliedern vertritt der fzs etwa eine Million Studierende. Der fzs ist
Mitglied im europäischen Studierendendachverband European Students‘ Union
(ESU) und in der International Union of Students (IUS).

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27. März 2014