AStA unterstützt studentische Forderungen zum Regierungsentwurf


Der AStA der Universität zu Köln unterstützt die „Studentische Forderungen zum Regierungsentwurf des
Hochschulzukunftsgesetzes NRW“.
Neben dem Landes-ASten-Treffen, den Juso-Hochschulgruppen NRW, campus:grün NRW und vielen anderen Studierendenschaften reihen wir uns somit in eine große Gruppe von Studierenden ein.

Das Forderungspapier stellen wir für Euch hier zum Download bereit.

Studentische Forderungen zum Regierungsentwurf des
Hochschulzukunftsgesetzes NRW

Mit dem Hochschulzukunftsgesetz werden einige offensichtliche Mängel des
Hochschulfreiheitsgesetzes aus dem Jahr 2007 korrigiert, doch besteht in den folgenden Punkten
erheblicher Änderungsbedarf. Mit unserer Unterzeichnung fordern wir die Landesregierung sowie
alle im Parlament vertretenen Fraktionen dazu auf, diese Forderungen im parlamentarischen Prozess
umzusetzen:

-> Das zukünftige Hochschulgesetz darf keine Zwangsexmatrikulationen (§ 51 Abs. 3)
ermöglichen! Derartige Regelungen untergraben ehrenamtliche Tätigkeit, lassen individuelle
Bedürfnisse und Besonderheiten der Studierenden außer Acht und sind im Übrigen
unbegründet! Zwangsexmatrikulationen stehen in eklatantem Widerspruch zum Diversity-
Konzept der Landesregierung.

-> Verpflichtende Regelungen für Fachpersonal für den Haushalt der Studierendenschaft sind
schädlich (HWVO § 25)!
Die im Regierungsentwurf vorgesehenen Vorgaben sind in der
Mehrzahl der Fälle unbegründet und werden etwaigen Problemen nicht gerecht. Zudem
werden kleine Studierendenschaften mit unverhältnismäßigen Kosten belastet. Erheblich
hilfreicher wären verpflichtende Schulungen für die Finanzreferent*innen. Darüber hinaus
sind externe Unterstützungsleistungen (seitens privater Beratungseinrichtungen oder der
Hochschulverwaltung) denkbar.

-> Alle Bachelorabsolvent*innen haben einen Anspruch auf einen konsekutiven Masterplatz.
Hierzu fehlt eine Regelung im aktuellen Entwurf. Der individuelle Studienwunsch darf nicht
durch Zulassungshürden und mangelhaft ausgebaute Kapazitäten verhindert werden. NC-
Grenzen für Masterplätze führen zu weiterem Leistungsdruck und fördern
stromlinienförmiges Studieren.

-> Die vorgeschlagene Personalvertretung der studentischen Hilfskräfte (SHK) ist nicht
weitgehend genug (§ 46a)!
Mit dem vorgelegten Entwurf würde die SHK-Vertretung zum
lästigen Randproblem degradiert und den schwächsten Arbeitnehmer*innen in der
Hochschulstruktur eine effiziente Interessenvertretung verwehrt. Hier muss eine bessere
Lösung in Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften gefunden werden.

-> Die Demokratisierung der Hochschulen durch die Stärkung der Senate und
gruppenparitätisch besetzte Gremien
sind unbedingt nötig (u.a. § 11, §§ 21 f)! Besonders in
einer komplexer werdenden Hochschullandschaft müssen tiefgreifende Veränderungen mit
lokalem Sachverstand anstatt von externen Gremien getroffen werden. Andernfalls entsteht
keine Akzeptanz für Entscheidungen, intransparent beschlossene Vorgaben führen zu Protest
anstatt einer Lösung im Sinne aller Beteiligten.

-> An den Hochschulen muss endlich ein transparenter Umgang mit Drittmitteln
festgeschrieben werden (§ 71a)! Externe Forschungsfinanzierung gewinnt vor dem
Hintergrund angespannter öffentlicher Haushalte immer mehr an Gewicht. Umso wichtiger
ist es, dass Hochschulen und Forschungseinrichtungen offen legen, in welchem Umfang sie
Auftragsforschung betreiben. Studierende und die Öffentlichkeit haben ein Anrecht darauf, zu
erfahren, wer ihre Hochschule finanziert. Die Freiheit der Wissenschaft darf nicht gefährdet
werden.


12. Mai 2014