Wichtige Information zur LPO 2003


Köln, den 18.09.2014

Vor einigen Monaten hat das Studierendenparlament einen Offenen Brief an das Schulministerium und das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung beschlossen, in dem die Studierenden sich gegen die straffen Fristen zur Lehramtsprüfungsordnung 2003 ausgesprochen haben. Da die Ministerien sich wochenlang nicht gemeldet haben, hat der AStA den Druck nochmals erhöht und ein weiteres Schreiben an die Landtagsabgeordneten verfasst, in dem Bezug auf den Brief genommen wurde, der zugleich nochmals mit versendet wurde.

Nun erhielt das Präsidium des Studierendenparlaments ein Schreiben des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung (das mit dem Schulministerium abgestimmt ist), welches die Auskunft erteilt, dass die Studierenden, die die erste Prüfung im laufenden Prüfungsverfahren abgelegt haben, auch dann in den vergleichbaren Bachelorstudiengang wechseln können – im Gegensatz zur bisherigen Handhabung, wonach es nach Absolvierung der ersten Prüfung kein Zurück mehr gab. Dies stellt aus Sicht des AStA einen großen Teilerfolg dar. Studierende, die während der Prüfungsphase merken, dass sie die Prüfungen nicht zu Ende absolvieren können, haben nun die Option, ihr Studium im Bachelorstudiengang fortsetzen zu können. Das ist zwar immer noch nicht der Idealzustand. Aber das „Ausweglos“-Szenario ist nun vom Tisch.

Dieser Teilerfolg wird allerdings nicht das Ende der Bemühungen, die Fristen vollständig abzuschaffen, sein. Es gibt Gespräche zwischen vielen studentischen Gruppen, die sich alle dafür einsetzen. Der AStA empfiehlt allen betroffenen Studierenden aber nach wie vor, sich in den Studienberatungen einzufinden, um die bestmöglichen Optionen für sie herauszufinden. Noch existieren die Auslauffristen schließlich – aber immerhin gibt es nun einen Notausgang.


18. September 2014