Erklärung des AStA zu einer fehlerhaften Beitragsordnung der Studierendenschaft


In den vergangenen Tagen wurde bekannt, dass der Beitrag für das Semesterticket ab dem Sommersemester 2018 um 1,90 € zu niedrig angesetzt ist.
 Der Beitrag für das Semesterticket wird auf Grundlage der Beitragsordnung der Studierendenschaft erhoben und muss laufend an die vertraglich vereinbarten Kosten angepasst werden.

 Dies geschah in den vergangenen Jahren meist einmal im Jahr, teils sogar jedes Semester.
Die nötige Anpassung, welche noch im Sommersemester 2017 spätestens zum Anfang des Wintersemesters 2017/18 durch das Studierendenparlament beschlossen hätte müssen, blieb jedoch aus, wodurch der Studierendenschaft die entsprechenden Gelder fehlen. Derzeit ist noch unklar, wieso vom Finanzreferenten Nils Paffen kein Antrag auf Anpassung des Semesterticketbeitrags ins Studierendenparlament eingebracht wurde; das gilt auch für die Frage, ob dies den übrigen Gremien der Studierendenschaft hätte auffallen müssen.
Daher beanstandet die 1.AStA-Vorsitzende Imke Ahlen nach § 55 Absatz 3 des Hochschulgesetzes NRW die erfolgte Unterlassung der Studierendenschaft. Sie hat das Rektorat als Rechtsaufsicht des AStA über diesen Vorgang bereits informiert.

Neben der Aufarbeitung des Vorganges sucht der AStA nach einer zufriedenstellenden Lösung – in finanzieller wie organisatorischer Hinsicht, damit solche Versäumnisse künftig nicht mehr vorkommen. Ein weiteres Ziel besteht darin, dem neu gewählten Studierendenparlament und einem in den nächsten Wochen zu wählenden neuen AStA entsprechende Möglichkeiten vorzubereiten und aufzuzeigen. Dazu wurden bereits mehrere Lösungswege evaluiert.
Auf die Nutzbarkeit und Funktionalitäten des Semestertickets haben diese Vorfälle keine Auswirkungen – alle Studierenden können es weiterhin problem- und einschränkungslos nutzen. Die Studierendenschaft ist sowohl aufgrund der Vorgaben des Gesetzgebers,als auch durch die Haushalts- und Finanzordnung der Studierendenschaft dazu verpflichtet, im Haushalt Rücklagen für bestimmte Kapitel zu bilden, sodass das Semesterticket problemlos bezahlt werden kann.

 

 

 


AutorIn: a.wilmink

19. Januar 2018