Pressemitteilung: Novelle des Hochschulgesetzes – Nicht alles neu macht der Mai


Novelle des Hochschulgesetzes – Nicht alles neu macht der Mai
AStA der Uni Köln sieht im Referentenentwurf zum neuen Hochschulgesetz keine Verbesserungen

Köln, 16.05.2018: Der Allgemeine Studierendenausschuss der Universität zu Köln (AStA) ist entsetzt über den Referentenentwurf des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft NRW zur Novellierung des Hochschulgesetzes. Zwar wurden einige geplante Änderungen, die noch im Eckpunktepapier vor einem halben Jahr enthalten waren, teilweise zurückgenommen aber das Ministerium hält trotzdem am Plan fest, die Demokratie an den Hochschulen zu beschneiden und die Freiheiten der Studierenden zu beschränken.
Die Planungen sehen vor, dass Gremien wie der Studienbeirat oder die Beauftragten für die Belange der studentischen Hilfskräfte nicht mehr vorgeschrieben sind. Der Studienbeirat hat aktuell die Aufgabe, alles Relevante für Studium und Lehre zu besprechen und Änderungen von Prüfungsordnungen zu erarbeiten.

Dazu sagt Lena Snelting, Politikreferentin: „Es ist enttäuschend, dass die Demokratie und die Mitbestimmung der Studierenden wieder beschnitten werden soll. Die Studienbeiräte wurden erst vor wenigen Jahren eingeführt, um den Studierenden mehr Mitsprache bei der Gestaltung ihres Studiums zu geben. Da das Gremium paritätisch mit Studierenden und Lehrenden besetzt ist, kann nichts über die Köpfe der Studierenden, aber auch nicht über die Köpfe der Lehrenden hinweg entschieden werden. Diese Stärke der Zusammenarbeit von Studierenden und Lehrenden bei den Studienbedingungen soll nun entfallen.“

„Es ist enttäuschend, dass die Beauftragten für die Belange der studentischen Hilfskräfte nicht mehr vorgeschrieben sind. An der Uni Köln wurde dafür vor einigen Jahren der SHK-Rat eingeführt. Der SHK-Rat arbeitet erst seit etwas mehr als einem Jahr und konnte sich somit noch nicht vollständig etablieren, um effektiv die studentischen Hilfskräfte vor der Uni als ihr Arbeitgeber zu vertreten.

Der SHK-Rat soll nicht mehr komplett gestrichen werden. Allerdings sollen die Hochschulen selber darüber entscheiden, ob der SHK-Rat gebraucht wird oder nicht. Wir halten den SHK-Rat für die studentische Mitsprache und die Kontrolle der studentischen Arbeitnehmerrechte an jeder Hochschule für essentiell wichtig. Der SHK-Rat muss weiterhin im Hochschulgesetz vorgeschrieben sein.“ ergänzt Nemo Buschmann, 2. AStA-Vorsitzender.
Lena Snelting fügt hinzu: „Wir haben das Gefühl, dass das Ministerium generell einige Streitereien in die Hochschule gibt, um nicht selbst Ziel des Protestes zu sein. Bei den Anwesenheitspflichten zieht das Ministerium aber seine Agenda durch und streicht die Vorgaben zu Anwesenheitspflichten ersatzlos. So wird ungerechtfertigten Anwesenheitspflichten wieder Tür und Tor geöffnet. Dies benachteiligt Studierende mit Kindern und Studierende, die Angehörige pflegen sowie Studierende die einem Job nachgehen um sich das Studium auch finanziell leisten zu können. Zwar gibt es für Studierende mit Kindern oder Studierende, die Angehörige pflegen, im neuen Gesetz noch Möglichkeiten. Diese sind aber sehr bürokratisch und an der Lebensrealität der Studierenden vorbei.
Da laut der letzten Sozialerhebung in NRW 64% der Studierenden neben dem Studium arbeiten müssen, ist die Rückkehr der Anwesenheitspflicht für diese Studierenden ein großes Problem. Schon jetzt geben 48% der Studierenden in NRW an, dass sich durch ihre Arbeit das Studium verlängert. Diese Zahl wird in den nächsten Jahren sicherlich steigen, wenn die Anwesenheitspflichten wieder ungerechtfertigt in Vorlesungen, Seminaren und Co. eingeführt werden.“Mit der Novellierung soll es den Hochschulen ermöglicht werden, den Studierenden – neben verpflichtenden Beratungen – „Verlaufsvereinbarungen“ für ihr Studium vorzuschreiben.
„Als Studierendenschaft lehnen wir die verpflichtende Studienverlaufsplanung konsequent ab. Die von der Landesregierung geplanten Änderungen im Bereich von Studium und Lehre nehmen den Studierenden die Möglichkeit, ihr Studium frei und selbstbestimmt zu planen.“ schließt Nemo Buschmann ab.

AutorIn: Florian Puttkamer

16. Mai 2018