Beschluss des Hochschulgesetzes – Zurück in die Vergangenheit


Beschluss des Hochschulgesetzes – Zurück in die Vergangenheit
AStA der Universität zu Köln kritisiert die Einschränkung der Rechte von Studierenden

Köln, 11.07.2019: Der Allgemeine Studierendenausschuss der Universität zu Köln (AStA) kritisiert die schwarz-gelbe Landesregierung, die dem Landtag heute das neue Hochschulgesetz zur Beschlussfassung vorlegt. Trotz vieler Bemühungen der Studierendenschaften um effektiven Dialog mit der Wissenschaftsministerin Pfeiffer-Poensgen, trafen die Einwände auf taube Ohren. Der Plan der Landesregierung schränkt die demokratische Mitbestimmung der Studierenden ein. Gremien, die sich mit Fragen rund um Studium und Lehre oder die Belange von studentischen Hilfskräften beschäftigen, werden künftig nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben sein.

Dazu sagt Theodor Jost, Politikreferent des AStA: „Das Hochschulfreiheitsgesetz schafft keine Freiheiten für Studierende. Dafür „befreit“ es die Professor*innen davon, sich mit den Belangen der Studierenden auseinanderzusetzen.Das passiert vor allem zu Lasten der studentischen Hilfskräfte, die den Lehr- und Forschungsbetrieb aufrecht erhalten. Das ist in Zeiten von „Fridays for Future“ ein weiteres Puzzlestück rückwärtsgewandter Politik der schwarz-gelben Landesregierung auf dem Rücken angehender Akademiker*innen.“

Jonas Günther, 1. AStA-Vorsitzender fügt hinzu: „Studierende werden die bedrohlichen Folgen der Wiedereinführung von Anwesenheitspflichten und der Gängelung Studierender durch Studienverlaufsvereinbarungen spüren. In Köln müssen die meisten Studierenden neben ihrem Studium arbeiten. Die Belastung der Studierenden steigt – zeitlich und psychisch. Der Name „Hochschulfreiheitsgesetz“ ist dementsprechend blanker Hohn.“
In der letzten Sozialerhebung des Deutschen Studierendenwerkes (DSW) wurde erhoben, dass 79% der Kölner Studierenden neben Studium arbeiten müssen. Da die Arbeitszeit häufig mit Vorlesungen kollidieren, befürchtet der AStA, dass sich durch Anwesenheitspflichten die Studienzeiten stark verlängern.

Zudem bemängelt der AStA die kurzfristig eingebrachte Ergänzung des Gesetzentwurfes um einen Paragrafen, der den Hochschulen künftig eine Handhabe bei Fällen von Stalking oder Diskriminierung geben soll.
Theodor Jost sagt dazu: „Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Landesregierung sich erstmals dem Thema Diskriminierung und Stalking an Hochschulen widmet. Leider bleibt festzuhalten: ‚Sie war stets bemüht.‘ Denn laut dem Entwurf können Exmatrikulationen gerade bei Diskriminierung und Stalking nicht verhängt werden.“

Gleichzeitig kritisiert der AStA, dass die Exmatrikulation, wenn beispielsweise „in sonstiger Weise der Studienbetrieb beeinträchtigt“ werde, keinerlei Rechtssicherheit gewährleiste. Zudem gebe es keinerlei klare Regelungen, wie genau über die Exmatrikulation entschieden werde. Die Studierenden sehen damit Grundsätze des Rechtsstaats verletzt.
„Der in letzter Sekunde eingeworfene ‘Exmatrikulationsparagraf‘ ist ein Freifahrtsschein für Professor*innen, unliebsame Studierende ohne Gerichtsverfahren vor die Tür zu setzen. Der Gesetzesentwurf liefert die Studierenden der professoralen Willkür aus“ schließt Jonas Günther ab.


AutorIn: Florian Puttkamer

11. Juli 2019