Brief gegen die Auflagen zur Veranstaltung „Friedensfähig statt Kriegstüchtig: Was setzen wir der Militarisierung an Hochschule, Arbeitsplatz und Veedel entgegen?“

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Sehr geehrte Damen und Herren,

die Auflagen des Rektorats sind unbegründet.

Wir weisen darauf hin, dass die neugegründete „Adenauer School of Governance” NATO-Militärs, Geheimdienst und Politiker*innen von FDP und CDU einlädt, während die Militarisierung von Arbeitsplatz und Veedel vom AStA nicht thematisiert werden soll.  Akteuren, die parteiisch für Aufrüstung der BRD und der NATO sowie für die Streichung von von den Hochschulmitgliedern beschlossenen Friedensverpflichtungen von Hochschulen – wie die Präambel der Uni Köln – eintreten, wird an der Universität der Teppich ausgerollt. Gleichzeitig soll der AStA in antimilitaristischer und internationalistischer Aufklärung eingeschränkt werden.  

Die unter dem Vorwand der „Ausgewogenheit” ausgesprochenen Auflagen laufen darauf hinaus, Kritik und Debatte an dem von Regierungsseite forcierten Aufrüstungskurses an der Hochschule einzuschränken.

Die beantragte Podiumsdiskussion ist auf eine Diskussion mit allen Teilnehmenden angelegt,  „[a]bweichende Meinungen” sind nicht nur zugelassen; die Vitalisierung einer lebendigen, streitbaren und demokratischen Diskussionskultur ist an der gesamten Universität dringend nötig und wesentlicher Inhalt und Ziel der Aktivitäten des AStAs. 

Der AStA arbeitet nicht parteipolitisch und Sozialismus von unten ist keine Parteiorganisation; aber wir ergreifen Partei für die Interessen der Studierenden als Menschen, die mit zunehmender Militarisierung konfrontiert sind; wir ergreifen Partei im Sinne der Zivilklausel der Universität für Menschenrechte und Völkerrecht, für Abrüstung und Frieden.

Universität in der Gesellschaft

„Transfer ist dabei für die Universität ein wechselseitiger Prozess zwischen ihr und Partner*innen aus Gesellschaft, Wirtschaft, Politik sowie Kultur. Die Universität zu Köln hat als Selbstverständnis, sich aktiv in Gesellschaft, Wirtschaft, Politik und Kultur einzubringen und Impulse für Entwicklungen zu geben. (…) 

Die Universität zu Köln verfolgt mit ihren gesamten Transferaktivitäten das Ziel, sich unmittelbar aktiv und konkret in Diskussionen einzubringen, Lösungen aufzuzeigen und Wissen für die gesellschaftliche Entwicklung zur Verfügung zu stellen. Sie hat immer mehr den Anspruch, die Zukunft der Gesellschaft proaktiv mitzugestalten.“ (Transferstrategie der Uni Köln, https://ogy.de/jgbo) 

Der Austausch mit der Gesellschaft über die Grenzen des Campus hinaus ist nicht nur nicht verboten, er ist gesellschaftlich notwendig und wie die Zivilklausel eine explizite Aufgabe, die sich die Universität gegeben hat. Der Studierendenschaft dies zu untersagen, hieße, ihr abzusprechen, Teil der Universität zu sein. 

Studierende leben nicht auf dem Mond

Die Anforderung, „Militarisierung an Arbeitsplatz und Veedel“ aus dem Veranstaltungstitel zu streichen und den thematischen Fokus auf „hochschul- und studierendenbezogene (…) Fragen“ einzuengen, steht auch im Widerspruch zur Tatsache, dass Studierende in Veedeln wohnen und nicht täglich vom Mond in die Uni fallen. Sie arbeiten auch typischerweise nach dem Studium außerhalb der Uni und die Universitäten haben laut Hochschulgesetz den Auftrag, Studierende „auf berufliche Tätigkeiten im In- und Ausland“ vorzubereiten (Hochschulgesetz §3 (1)). Zudem ist die Uni derzeit ihr Arbeitsplatz, dessen zivile Ausrichtung  – siehe oben – umkämpft ist, bzw. deren Militarisierung droht.

Aufgabe der Verfassten Studierendenschaft ist es weiterhin, die „politische Bildung (…) zu fördern“ (Hochschulgesetz §53 (2), Punkt 4;) sowie an der „Erfüllung der Aufgaben der Hochschulen (§ 3) (…) mitzuwirken“. Einen „Beitrag zu einer nachhaltigen, friedlichen und demokratischen Welt“ zu entwickeln, gehört gemäß § 2 der Grundordnung unserer Uni dazu und geht explizit sehr weit über „hochschul- und studierendenbezogene(…) Fragen“ hinaus.

Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit

Zuletzt: Der Versuch der Einmischung in die Veranstaltungsinhalte, die mit diesen Auflagen vorgesehen ist, kratzt an der realen Möglichkeit zur Ausübung der Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit sowohl von uns Veranstalter*innen als auch der Veranstaltungsgäste. Sollen wir ernsthaft in der Diskussion die Teilnehmenden zensieren, wenn sie einen sogenannten hochschulpolitischen Fokus „überschreiten“? In jedem Fall ist sie einer Stärkung dieser Grundrechte nicht zuträglich und steht damit zumindest in einem argen Spannungsverhältnis zur gesetzlichen Aufgabe der Hochschulen „die Freiheit, wissenschaftliche Meinungen zu verbreiten und auszutauschen“ zu gewährleisten. (§ 4 (1) Hochschulgesetz NRW)

Wir hoffen, dass damit offene Fragen geklärt sind und die Raumnutzung zeitnah ohne Auflagen genehmigt wird.

Sollten wir dennoch den Raum nur unter den bisherigen, demokratieeinschränkenden Vorgaben nutzen können, werden wir die Debatte darum auch öffentlich weiter führen.

Viele Grüße vom AStA