Pressemitteilung zur geplanten NRW-Hochschulgesetz-Novelle

Zivilklausel statt Ordnungsrecht!

Das Kabinett des Landes NRW hat einen Entwurf zur Novellierung des Hochschulgesetzes in den Landtag eingebracht, der im März behandelt werden soll. „Dieser Gesetzentwurf steht nicht isoliert, sondern er steht im Kontext der Auseinandersetzung: Werden die Hochschulen der aktuellen Geopolitik unterworfen und sollen, von ’systemischen Rivalen‘ abgeschottet, Schlüsseltechnologien und Ideologie für die Zeitenwende zuliefern? Oder sollen sie offen und international im Interesse der gesamten Weltbevölkerung für das Ende von Hunger, Klimakrise und Kriegen arbeiten? So ist ein Teil der Novelle ein Versuch, die demokratische Selbstverpflichtung der Hochschulen, für friedliche und sozial-ökologisch gerechte Zwecke zu arbeiten und öffentlich einzugreifen, auszuhöhlen. Parallel sollen mögliche Ordnungsmaßnahmen gegen Studierende verschärft und teilweise willkürlich verhängt werden können. Ein klarer Angriff auf studentische Proteste!“ ordnet Rike Convent das Regierungsvorhaben ein.

Zivilklausel

In NRW haben sich nahezu alle Hochschulen in ihren Grundordnungen in sogenannten Zivilklauseln dazu verpflichtet, zu einer demokratischen, nachhaltigen und zivilen Entwicklung beizutragen. Mit dem Hochschulgesetzentwurf versucht die Landesregierung, diese weitgehend von der Studierendenschaft erkämpfte Friedensorientierung umzuinterpretieren: „Im Entwurf heißt es, Zivilklauseln stünden ‚ausdrücklich nicht im Widerspruch zu Forschungsaktivitäten im militärischen Bereich, insbesondere zum Schutz der Verteidigungsfähigkeit der Bundesrepublik und ihrer Bündnispartner‘. Dies ist offensichtlich ein geschichtsvergessener Versuch, militärische Forschung zu legitimieren; die Militarisierung der Köpfe und das Anheizen einer Aufrüstungsspirale sind brandgefährlich und stehen im Widerspruch zur Friedensfinalität des Grundgesetzes.“ kritisiert Senta Pineau. Frederick Heinz erläutert, wie das im Verhältnis zu den Ambitionen des neu gewählten AStAs der größten Präsenzuni in NRW steht: „Wir kämpfen für eine Trendumkehr: Die Hochschulen dürfen nicht weiter der sog. Zeitenwende unterworfen werden, sondern müssen vielmehr darüber aufklären, warum diese Politik zerstörerisch ist und wer davon profitiert. Außerdem ist es ihre Aufgabe, Wege zur tatsächlichen Beilegung von internationalen Konflikten, zur Stärkung der Vereinten Nationen sowie zur Bekämpfung von Armut und Klimawandel zu entwickeln und in der öffentlichen Debatte stark zu machen. Es ist ermutigend, dass sich die Hochschulen den Zeitenwenden-Kurs der Regierung trotz öffentlichem Druck bislang so wenig zu eigen gemacht haben, dass sich die Landesregierung offenbar zu solch einer Gesetzesänderung gezwungen sieht.“

Ordnungsrecht

Gleichzeitig soll das sog. Ordnungsrecht, eine noch aus dem Mittelalter stammende Paralleljustiz an den Hochschulen, anwendbarer werden und mit dem „Integritätsrecht“ auf Hochschullehrerinnen und teils auch andere Mitarbeitende ausgeweitet werden. Jura-Student Bozhidar Gushterov ordnet dies in die politischen Auseinandersetzungen der letzten Jahre ein: „Nicht erst seit es an einigen Hochschulen Palästina-Camps gibt, versuchen Rektorate immer wieder Proteste mit dem Hausrecht oder dem Ordnungsrecht klein zu halten. Dabei haben die Gerichte hausrechtliche Maßnahmen immer wieder kassiert, weil das Hausrecht in öffentlichen Organisationen nur zur konkreten Gefahrenabwehr angewendet werden kann und hierfür meist ausreicht, ein paar Securities zu engagieren. Das Ordnungsrecht dagegen hat explizit strafenden Charakter und kann in allen möglichen Kontexten angewandt werden, z.B. wenn Studierende ‚die Durchführung einer Hochschulveranstaltung (…) oder den Studienbetrieb beeinträchtig[en]‘, also auch bei tradierten studentischen Protestformen wie Zwischenrufen in Vorlesungen oder Hörsaalbesetzungen. In Bayern plant die Landesregierung derzeit sogar, Verstöße gegen das Bayerische Gender-Verbot mit Ordnungsmaßnahmen zu bestrafen. Die bisher möglichen Ordnungsmaßnahmen sind allerdings allesamt rigide, etwa eine Zwangsexmatrikulation, sodass sie in den meisten Fällen völlig unverhältnismäßig sind und kaum angewandt werden. Dies will die Landesregierung nun ändern, indem sie den Strafenkatalog feiner abstuft. Gleichzeitig bereitet sie den Weg für Willkür, wenn es etwa im Gesetzentwurf heißt, dass Ordnungsmaßnahmen bereits ‚aufgrund zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte (..) unabhängig von der Durchführung eines Verfahrens (…) und dem Nachweis der Begehung des Ordnungsverstoßes angeordnet werden‘ können.“ „Die Landesregierung behauptet, mit der Ergänzung des Gesetzes um das sog. Redlichkeits- und Integritätsrecht sowie die Überarbeitung des Ordnungsrechts Machtmissbrauch an Hochschulen zu bekämpfen, die ‚Redlichkeit des wissenschaftlichen Diskurses‘ zu schützen und ‚ein von Übergriffen, Anfeindungen und Diskriminierungen freies Umfeld‘ zu schaffen. Wer dies wirklich will, sorgt dafür, dass die neu vorgesehenen Ansprechpersonen verbindlich sind und Vertraulichkeit wahren; vor allem aber ist es entscheidend, die Machtverhältnisse an den Hochschulen und die Drittmittelabhängigkeit zu reduzieren und und für Festanstellungen zu sorgen.“ betont Jasmin Yildirim.

Hochschuldemokratie

Wir begrüßen als AStA der Uni Köln die geplanten Änderungen hinsichtlich der Viertelparität in den Senaten, fordern aber darüber hinaus eine Ausweitung dieser Regel für alle universitären Gremien. Auch hinsichtlich der Änderungen an den Hochschulräten sehen wir Verbesserungen, wenn wir auch finden, dass diese abgeschafft und die Aufgaben dem Senat zugeordnet werden müssen. „Die leichten Demokratisierungstendenzen spiegeln die Kämpfe von Studierendenbewegung und Gewerkschaften in den letzten Jahrzehnten wider und sind auch der Erkenntnis geschuldet, dass Top-Down-Management zu Dienst-nach-Vorschrift statt lebendiger Wissenschaft führt. Allerdings reichen die Änderungen überhaupt nicht aus: Insgesamt ist die Entscheidungsmacht der Senate und Fachbereichsräte zu erhöhen; es kann nicht sein, dass Rektorate und Dekanate formal Möglichkeiten besitzen an den zentralen Gremien vorbei zu entscheiden oder Entscheidungen der Gremien zu übergehen.“ sagt Philipp Bönninghaus, der auch studentischer Senator ist.

Weiterbildung an Hochschulen

„Durch die Ausrichtung der Wirtschaftspolitik auf große Konzerne vor Ort wie RWE, Ford und Bayer sowie den neoliberalen Gesellschaftsumbau in den letzten Jahrzehnten wurde die Infrastruktur ruiniert, die Bildungsexpansion gestoppt und die Industrie hängt noch in vergangenen Jahrzehnten. Das macht sich in der aktuellen Wirtschaftsentwicklung bemerkbar. Die Landesregierung reagiert darauf, indem die Hochschulen systematisch in den Weiterbildungsbereich einsteigen und dem Fachkräftemangel Abhilfe schaffen sollen. Das ist dringend notwendig, muss aber konsequent ohne Studiengebühren geschehen. Wenn die Weiterbildung mit Studiengebühren belegt ist, die am Ende wieder die Arbeitgeberinnen der Weiterbildungsstudierenden, also etwa RWE, Ford oder Bayer bezahlen, wird das wieder nichts mit Energiewende und Armutsbekämpfung. Denn im Kapitalismus gilt: „Wä de Musik bestellt, dä bestemp, wat se spillt.“ so Lars Pieper.

Studienbedingungen

Auch vor dem Hintergrund „Fachkräftemangel“ wird in der Novelle groß angekündigt, die Hochschulen in NRW „studierendenfreundlicher“ zu machen, um vmtl. für höhere Einschreibezahlen bzw. niedrigere Abbruchquoten zu sorgen. Allerdings bleiben entscheidende Änderungen aus. So etwa eine Einführung des sog. „Bielefelder-Modells“; dies bedeutet eine Abschaffung von Prüfungsrestriktionen wie das endgültige Nicht-Bestehen von Klausuren oder einer Abschaffung von Anwesenheitspflichten. Diese Änderungen sind hinsichtlich der derzeitigen sozialen Lage der Studierendenschaft längst überfällig.


Gesetzentwurf der Landesregierung:
https://www.mkw.nrw/themen/wissenschaft/wissenschaftspolitik/hochschulgesetz

Pressemitteilung zum Download als PDF:

Pressemitteilung des AStA der Universität zu Köln zur geplanten NRW-Hochschulgesetz-Novelle