Pressemitteilung: Universität zu Köln weigert sich, Freiversuche im Sommersemester 2020 einzuführen


Universität zu Köln weigert sich, Freiversuche im Sommersemester 2020 einzuführen

Die Universität zu Köln hat sich dazu entschieden, keine Freiversuche für Prüfungen im Sommersemester 2020 zuzulassen. Diese Möglichkeit wurde in § 7 Abs. 4 der Hochschul-Epidemie-Verordnung des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft eindeutig vorgesehen.

Am Mittwoch, dem 13.05.2020, endeten mehrere Gesprächsrunden zwischen dem Allgemeinen Studierendenausschuss und der Universitätsverwaltung, leider ohne ein positives Ergebnis. Der Allgemeine Studierendenausschuss zeigt sich enttäuscht darüber, dass die Universität zu Köln hier die Probleme der Studierenden überhört.

Die Lehre in diesem Semester ist für alle Seiten eine Herausforderung. Doch ist hier ein experimenteller Zustand gegeben, den die Studierenden nun voll gegen sich gelten lassen müssen. Die bereits bestehende Notlage droht nun, den Studienverlauf von 50.000 Studierenden langfristig negativ zu beeinflussen und wird sie ihr gesamtes Studium verfolgen. Es scheint nicht ausreichend, dass Studierende durch die digitale Lehre bereits vor einem massiv erhöhten Workload stehen, sie müssen sich nun zusätzlich auch präzedenzlosen Prüfungssituationen stellen. Studierende im ersten Semester werden ein Universitätsgebäude vermutlich noch nicht von innen gesehen haben, bevor sie eine voll gewertete Prüfung antreten sollen. Um sich mit dem Alltag an der Universität vertraut zu machen und auf das veränderte Umfeld – auch in Prüfungen – zu reagieren, blieb schlicht keine Möglichkeit. 

Bereits zuvor hatte die Universität zu Köln in der amtlichen Mitteilung 21/2020 vom 28.04.2020 in § 11 diese Möglichkeit, völlig ohne Einbezug der Studierendenschaft, ausgeschlagen. Der Allgemeine Studierendenausschuss, vertreten durch den 1. Vorsitzenden Eugen Esman, hatte daher das Gespräch mit der Universität gesucht, um ein für alle Seiten vertretbares Ergebnis zu erzielen.

Besonders enttäuschend erscheint aus Sicht des Allgemeinen Studierendenausschusses, dass die Hauptsorge in den Gesprächen maßgeblich die Täuschungsmöglichkeiten in digitalen Klausuren darstellte. Ebenso wurde unterstellt, dass Studierende in Erwartung einer Notenverbesserung den Freiversuch für sich nutzen würden, und so den Arbeitsaufwand für Prüfer*innen in die Höhe trieben. Währenddessen gehen täglich mehr Anfragen von Studierenden beim Allgemeinen Studierendenausschuss ein, die sich durch die gegenwärtige Situation unter enormem Druck sehen, und deren baldige Prüfungen sie an die psychische Belastungsgrenze bringen. Dass diese konkrete Notlage durch eine ebenso konkrete Maßnahme bekämpft werden müsse, stieß leider auf taube Ohren.

Zuletzt bleibt Studierenden der Universität zu Köln nur der Blick in Richtung anderer Universitäten, wie die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn oder die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Doch soweit muss der Blick überhaupt nicht schweifen, denn auch die Technische Hochschule Köln zeigt, wie die Möglichkeiten der Verordnung sinnvoll umgesetzt werden können. Sie alle haben die Freiversuchsregelung aufgegriffen. Inwieweit diese Universitäten hier wesentlich besser gerüstet sind, um auf die angesprochenen Probleme zu reagieren, erscheint fraglich. Es scheint vielmehr, als diskreditiere die Universitätsleitung lediglich Ihre eigenen Studierenden.

Diese nicht nachvollziehbare Entscheidung müssen nun 50.000 Studierende der Universität zu Köln gegen sich gelten lassen.


15. Mai 2020